Schwalben werden als "Kulturfolger" bezeichnet, da sie die Kulturlandschaft zu ihrem Vorteil nutzen und überwiegend auf bzw. in Gebäuden brüten. Die in Österreich vorkommenden Rauchschwalben bauen ihre Napfnester vor allem in bewirtschafteten Ställen, da die sich dort befindenden Fliegen auch bei Schlechtwetter eine hervorragende Nahrungsquelle darstellen. Die Mehlschwalbe wiederum befestigt ihre geschlossenen Nester vorwiegend an Außenfassaden unter Dachvorsprüngen.
Allerdings wird den Schwalben dieser Brutplatz aufgrund der Gerüchte bezüglich eines "Schwalbenverbots" in Ställen oft streitig gemacht. Die EU-Hygienerichtlinie für Milchvertriebe besagt, dass die Haltung von Gefügel in Kuhställen nicht erlaubt ist. Dies führte zur vermeintlichen Annahme, dass Schwalben zum Geflügel zählen - ein gefährlicher Fehler für die als Glücksbringer geltenden Vögel! Denn Geflügel ist ein Begriff für Vogelarten, welche als Nutz- oder Haustiere gehalten werden und zum menschlichen Verzehr geeignet sind. Schwalben gehören jedoch zu den Wildvögeln und sind daher von dieser Richtlinie nicht berührt.
Missverständnis mit fatalen Folgen
Trotzdem führte die falsche Auslegung der Richtlinie dazu, dass manche Ställe vollständig nach außen verschlossen und Schwalben aus den Ställen vertrieben werden. Stallfenster werden geschlossen, Böden werden versiegelt und auf neuartigem Wandverputz kann das Nest nicht mehr gut haften.
Bedauerlicherweise entwickelte sich somit auch das Ansehen der Schwalbe vom friedlichen Mitbewohner zu einer Belästigung für den Menschen. Viele Landwirte sind daher unschlüssig wie sie mit Schwalben in Ställen umgehen sollen.
Deshalb trat BirdLife Österreich, Landesgruppe Kärnten, mit der AMA in Kontakt, wobei die problematischen Folgen der falschen Annahme dargestellt wurden. Zudem wurde gezeigt, dass Schwalben in Ställen durchaus als Nützlinge agieren. Denn ein Schwalbenpaar fängt pro Saison für ihre vier bis sechs Jungen 1,2 kg Insekten. Darunter fallen sowohl Fliegen als auch durch die Klimaveränderung hervorgerufene neue Mückenarten, die potenzielle negative Auswirkungen auf die Nutztiere haben könnten. Mit der 2015 neu erschienenen Richtlinie wird klargestellt, dass Schwalben ihren wohlverdienten Nistplatz in Rinderställen behalten dürfen und sollen.
Schwalben an Hausfassaden
Doch nicht nur die Nester in Ställen sind in Gefahr sondern auch jene an Hausfassaden. Oft bekommen Firmen in Städten Aufträge für die Entfernung von Schwalbennestern. Hierbei wird auch vor offensichtlich stattfindendem Brutgeschehen kein Halt gemacht und die Nester werden erbarmungslos mitsamt der Jungvögel von den Mauern geschlagen!
Ein schockierendes Unterfangen wenn man bedenkt, dass Schwalben streng geschützt sind und das Entfernen der Nester während der Brutzeit untersagt ist.
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